ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFER- UND ZAHLUNGS-BEDINGUNGEN

I. Geltung

1) Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle von uns angenommenen und ausgeführten Aufträge, auch wenn sie bei mündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Abweichungen davon sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung gültig.

2) Allfällige Bedingungen des Bestellers erkennen wir ausdrücklich nicht an. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals bei Vertragsschluss widersprechen. Sie sind nur insoweit gültig, als sie von uns schriftlich anerkannt sind, wobei geänderte Punkte die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berühren.

II. Angebote und Abschlüsse

Sämtliche Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Abbildungen, Zeichnungen und Markenangaben sind unverbindlich. Alle Verkäufe und sonstigen Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung für uns bindend. Das gilt auch für die von unseren Außendienstmitarbeitern getätigten Verkäufe und getroffenen Vereinbarungen. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen. Darauf kann sich der Besteller aber nicht berufen, wenn wir dennoch aufgrund mündlicher Bestellungen liefern. Bei Lieferungen aufgrund mündlicher Bestellungen gehen die Folgen allfälliger durch Hörfehler und Missverständnisse verursachten Lieferungen nicht zu unseren Lasten. Wir sind berechtigt, Irrtümer, Auslassungen, Schreib- und Rechenfehler jederzeit zu berichtigen.

III. Preise

1) Sofern nicht anders angeführt, verstehen sich sämtliche Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preis- und Zahlungsbedingungen richten sich nach den beim Kaufabschluss vereinbarten Bedingungen.

2) Für Aufträge ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die Preise des Liefertages, die jederzeit von uns nach Bedarf angepasst werden können.

3) Sämtliche zusätzliche Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten und deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird, sind vom Käufer zu tragen.

4) Für Sonderbestellungen und Bestellungen von Mindermengen wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

IV. Lieferung

1) Lieferfristen sind für uns stets unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, die uns und unseren Lieferanten die Lieferung erschweren, unmöglich oder unwirtschaftlich machen, berechtigen uns, die Abschlüsse für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder ihre Erfüllung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass dem Käufer ein Anspruch auf Lieferung oder auf Schadenersatz wegen Verspätung zusteht.

2) Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Räumlichkeiten verlassen hat bzw. die Ware (Sendung) als versand- und abholbereit gemeldet ist.

3) Die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug gilt als ausgeschlossen.

4) Eine bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigt uns zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag oder zur Leistungsverweigerung bis zur vollständigen Sicherstellung oder Vorauszahlung.

V. Zahlung

1) Die Zahlungen sind nach Maßgabe der beim Kaufabschluss vereinbarten Bedingungen auf die von uns veröffentlichten Zahlstellen zu leisten. Ein Skontoabzug für sofortige Zahlung ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig.

2) Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung an. Sie müssen diskontfähig und ordnungsgemäß vergebührt sein. Gutschriften aus Akzepten und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an welchem wir über den Gegenwert verfügen können.

3) Bei Zahlungsverzug aus unternehmerischen Geschäften wird der gesetzliche Zinssatz gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB verrechnet.

4) Bei Zahlungsverzug aus Geschäften mit Konsumenten werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Eckzinssatz verrechnet.

5) Bei Zahlungsverzug aus der Vermietung von Gasflaschen, werden die fälligen Mieten und die Gasflaschen in Rechnung gestellt.

6) Mahn-, Inkasso und Anwaltskosten sind vom Kunden zu ersetzen.

7) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder andere Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit all unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, sämtliche offene Forderungen durch Zession oder durch Einräumung von Pfandrechten an anderen Vermögensgegenständen zugunsten des Verkäufers zu sichern.

8) In Einkaufsbedingungen unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote gelten als nicht geschrieben.

VI. Eigentum

1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen, insbesondere auch der Saldoforderungen aus laufender Rechnung, die uns aus welchem Rechtsgrund immer zustehen, unser Eigentum.

2) Bei Verarbeitung, Bearbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Waren, überträgt uns der Käufer das ihm zustehende Eigentumsrecht an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur Bezahlung unserer Rechnungsbeträge sämtliche gelieferte Ware als unser Eigentum zu betrachten, ausreichend zu versichern und für uns sorgfältig zu verwahren.

3) Wir sind jederzeit berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren ohne vorhergehende Ankündigung und ohne Gerichtstitel abzuholen und ohne weiteres wieder in Besitz zu nehmen. Im Falle der Verwertung, die wir dem Vorbehaltskäufer vorher androhen, ist die Verwertung selbst unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durchzuführen.

4) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns bereits jetzt abgetreten wird, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne nach Verarbeitung, Vermischung oderVerbindung an einen oder an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird.

5) Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung ohne Verpfändung, ist der Käufer nicht berechtigt.

6) Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen.

7) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, uns jede Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung durch Dritte sofort mitzuteilen und uns jederzeit Auskünfte über den Verbleib, die allfällige Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware, über Namen und Anschrift der Erwerber sowie über die Höhe und Fälligkeit des Verkaufspreises zu erteilen und zu beweisen.

8) Mietflaschen stehen im uneingeschränkten Eigentum der LOESCHWEI Schweißtechnik GmbH. Die Weitergabe, Verpfändungen und Veräußerungen an Dritte ist ausdrücklich nicht erlaubt. Im Insolvenzfall, bei Pfändungen durch sonstige Zugriffe von Dritten sind unsere Eigentumsrechte zu wahren.

VII. Mängelrüge

Für Mängel gilt die Gewährleistung nach dem Gesetz unter Zugrundelegung folgender Bedingungen:

1) In den Fällen, in denen der Käufer ein Recht auf Mängelrüge hat, ist diese nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Rügepflicht, unverzüglich, spätestens jedoch  innerhalb von acht Tagen nach Eingang am Bestimmungsort, schriftlich zu erheben.

2) Mängel, die auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind und die die technische Leistung beeinträchtigen, sind vom Kunden kostenfrei an uns oder an eine von uns zu benennende Servicestelle zurück zu senden.

3) Bei Auslieferung durch Dritte ist bei allfälligen Mängel an den Waren sofort ein schriftliches Schadensprotokoll aufzunehmen und an uns zu übermitteln.

4) Wurden an den Waren Veränderungen welcher Art auch immer vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistung. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung, auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie chemischer oder elektrischer Einflüsse, die ohne unser Verschulden entstehen oder bestehen.

5) Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt zwei Jahre. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Zeitpunkt der Lieferung.

6) Der Kunde ist nicht berechtigt und verzichtet darauf, Zahlungen wegen Beanstandungen (Mängelrügen) zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, aufzurechnen

7) Sollte die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen des Kunden beruhen, so ist jede Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen.

8) Die Haftung für Folgeschäden gegenüber dem Kunden ist für jede Art wirtschaftlicher Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

VIII. Schadenersatzansprüche

1) Als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir nach unserem Ermessen entweder gegen Ersatz der  Ware oder gegen Rückerstattung des hierfür berechneten Preises frei Werk zurück.

2) Soweit unsererseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, wird die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Schadenersatzverpflichtung bis zum Auftragswert der Schaden verursachenden Ware. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz werden hiervon nicht berührt, ausgenommen davon sind jedoch Sachschäden. Der Kunde ist verpflichtet, eine Klausel folgenden Inhalts mit seinen Abnehmern abzuschließen: Die Haftung für Sachschäden wird für alle an der Herstellung und der Inverkehrsetzung beteiligten Unternehmen ausgeschlossen.

3) Schadenersatzansprüche aus Schäden die aus nicht fachgerechter Anwendung und Verwahrung unserer Ware entstanden sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4) Darüber hinausgehende wie immer geartete Ansprüche aus welchem Titel immer, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens oder Gewinnentganges sind ausdrücklich ausgeschlossen.

IX. Gefahrenschutz

Zum Schutz vor Gefahren durch Energie ( Elektrik, Gas etc.) weisen wir darauf hin, dass der Einsatz bzw. Verwendung  der von uns gelieferten Waren nur im Rahmen der einschlägigen technischen und gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften verwendet werden darf. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, eine fachgerechte Anwendung und Verwahrung der Geräte sicherzustellen.

X. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt zu denen unter anderem Streiks, größere Betriebsstörungen, Anfall von  Ausschluss bei Liefergegenständen sowie alle Umstände gehören, die uns die Lieferung wesentlicher erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder einem unserer Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

2) Bei allen Vertragsabschlüssen gilt als Erfüllungsort, auch wenn frachtfrei Empfangsstation oder Werk vereinbart, für die Erfüllung der Ort des Lieferwerkes oder Lagers und für die Zahlung Salzburg Stadt.

3) Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg.

XII. Allgemeines

1) Soweit in diesen AGBs keine Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der  Mechatroniker. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nicht wirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so wird eine unwirksame oder nachträglich unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche ersetzt, welche den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Ansprüche des Kunden innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen, bei sonstigem Anspruchsverlust. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (im Sinne des KschG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des KschG entgegenstehen.

2) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgesetz in Erfüllung dieses Vertrages von uns automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.